Die Stellung der Arbeitnehmer im Europäischen Wirtschaftsraum

Die Situation von Arbeitnehmern in Europa ist alles in allem zufriedenstellend, wenngleich es von Land zu Land erhebliche Unterschiede in Hinblick auf die Beschäftigungssituation gibt. Das liegt in besonderer Weise darin begründet, dass die einzelnen Mitgliedstaaten über eigene Hoheitsrechte im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialgesetzgestaltung verfügen, die nicht an das Europaparlament abgetreten werden müssen. Lediglich die Bereiche Arbeitssicherheit und der Geschlechtergleichstellung werden in gemeinsamen Richtlinien zentral reguliert und haben in allen EU-Ländern Gültigkeit.

Ein Arbeitnehmer der in Prag, Düsseldorf oder Lissabon eine Beschäftigung aufgreift, wird feststellen, dass sich die Grundzüge der Vertragsgestaltung in Hinblick auf Arbeitsschutz, Gleichstellung oder Antidiskrimierung nur wenig von einem zum anderen EU-Land unterscheiden. In allen zur Europäischen Union gehörigen Staaten gelten die gleichen Regelwerke, um Wettbewerbsvorteile der jeweiligen Mitgliedstaaten zu vermeiden. Dennoch bedeutet dies nicht, dass die Brüsseler Verantwortlichen andere wichtige Felder aus den Augen verlieren. So werden entsprechende Mittel im Bereich der Förderung von Umschulungsmaßnahmen, der Berufsbildung oder für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bereitgestellt. Außerdem strebt das EU-Parlament einen zunehmenden Einfluss auf die Sozialpolitik aller Mitgliedstaaten an.

Die Beschäftigungs- und Sozialpolitik eines Staates trägt nicht im unwesentlich zur Steigerung oder Verringerung des Bruttosozialprodukts bei. Nachvollziehbar erscheint es daher, dass die Einzelstaaten einen Großteil der mit den Ausgaben und Einnahmen verbundenen Gestaltungsfreiheit für sich beanspruchen. Durchaus unterschiedlich ist daher die Höhe des für die Berechnung von Arbeitslosenhilfe oder anderen Sozialleistungen dienenden Mindestlohnes sowie die Anteile am Gehalt, die für die Sozialkassen bereitgestellt werden. Durch die Komplexität der staatlichen Arbeitsmärkte werden darüber hinaus Fragen nach Renteneintrittsalter oder der Höhe der Rente von den Einzelregierungen individuell beantwortet. Einheitlich für alle Arbeitnehmer bleibt allerdings die freie Entscheidung darüber, eine Beschäftigung in allen zur Europäischen Union zählenden Staaten aufzunehmen.