Die Stellung der Arbeitnehmer in Frankreich

Frankreichs Arbeitnehmer stehen heute gut da – nach aktueller Auffassung von Arbeitgeberseite und Regierung sogar zu gut. Wirtschaft und Staat sehen sich vor allem aufgrund der hohen Arbeitskosten im europäischen Wettbewerb und vor allem im Vergleich mit Deutschland im Hintertreffen. Das sehen Arbeitnehmer und Gewerkschaften natürlich anders. Sie wollen die Errungenschaften - vor allem die des letzten Jahrzehnts - zumindest bewahren.

35-Stunden-Woche -  In den Jahren 2000 bis 2002 wurde in Frankreich die gesetzliche Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden festgeschrieben. Schon 2004 kam der Gesetzgeber aber der Arbeitgeberseite wieder entgegen und lockerte die Überstunden-Beschränkung (220 statt 180 Überstunden jährlich). Mit der Arbeitsmarktreform 2008, die im Kern die Arbeitszeitregelung an die Betriebe und Arbeitnehmervertretungen zur Aushandlung, zurückgibt – wurde die gesetzliche 35-Stunden Woche quasi zur Formalität zurückdegradiert.

Sozialabgaben -  Wie in Deutschland werden auch in Frankreich die Sozialabgaben durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Anders als in Deutschland, wo beide Seiten je 50% der Beitragsabgaben tragen, haben die verschiedensten Regierungen in Frankreich in den vergangenen Jahren die Lasten der Arbeitnehmer verringert. Heute trägt die Arbeitgeberseite zwei Drittel und der Arbeitnehmer nur ein Drittel der Abgaben (40% und 20% vom Bruttogehalt). Damit stehen die französischen Arbeitnehmer in diesem Teilbereich im europaweiten Vergleich am günstigsten da.

Mittbestimmung -  Das französische Mitbestimmungsmodell sieht vor, dass Unternehmen mit 11 und mehr Beschäftigten eine von den Beschäftigten zu wählende Personalvertretung (Délégués du personnel) haben müssen. Betriebe mit 50 und mehr Mitarbeitern müssen einen Betriebsrat (Comité dÈntreprise) zulassen, der zwar in allen Sozialleistungsfragen großen Einfluss hat, bei firmenstrategischen und wirtschaftlichen Entscheidungen hingegen lediglich "gehört" werden muss.

Gewerkschaften und Streikrecht - Nur etwa 1,7 Millionen französische Arbeitnehmer (weniger als 10%) sind gewerkschaftlich organisiert. Es gibt fünf große Gewerkschaften die auch rechtsverbindliche Tarifverträge abschließen können. Sie stehen allen Arbeitnehmern aus allen Branchen offen und weisen zum Teil stark unterschiedliche politische Ausrichtungen auf. Die Mitgliedsbeiträge sind im Vergleich zu anderen europäischen Ländern niedrig. Dafür gibt es aber auch keine Streikkassen, mit denen Gehaltsausfälle im Arbeitskampf ausgeglichen werden können. Zudem ist das Streikrecht in Frankreich ein individuelles Menschenrecht. Gewerkschaften können in Frankreich keine Streiks in Auftrag geben. Es genügen 3 teilnehmende Arbeitnehmer um einen legitimen Arbeitskampf durchzuführen.

Bei einer kontinuierlichen Bearbeitung mit einer Mehrkammer-Maschine wird eine bessere Produktqualität erreicht. Mit einem Kneter ist es so möglich, innerhalb kurzer Zeit Hartmetall-Massen, Tiernahrung, hochviskose Nahrungsmittel oder Kunststoff-Masterbatches herzustellen. Eingesetzt werden die Kneter aber auch bei der Produktion von pharmazeutischen oder kosmetischen Produkten, für keramische Massen oder bei der Aufbereitung von Kunststoffmischungen. Generell werden sie eingesetzt, wen mittel- oder hochviskose Massen aufbereitet oder homogenisiert werden sollen. Vertikalkneter mit Knetschaufeln werdend dafür angewendet. Sie arbeiten besonders intensiv und frei von Kontaminierungen.