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Der Arbeitsmarkt und somit auch die Stellung der Arbeitnehmer ist in Großbritannien weniger reglementiert als dies zum Beispiel in Deutschland der Fall ist. Im Jahr 1998 stimmte die britische Regierung unter Blair verschiedenen EU-Direktiven zu, zu denen auch eine Arbeitszeitdirektive gehörte. Mit der Einführung dieser Direktiven war man bestrebt, dem Arbeitnehmer einen besseren Schutz zu bieten, ohne den Arbeitgeber hierdurch darin zu behindern, sein Unternehmen wirtschaftlich zu führen.
In Großbritannien ist ein gesetzlicher Mindestlohn vorgeschrieben, der altersabhängig gestaffelt zwischen umgerechnet ca. 4,00 € und 7,00 € liegt. Allgemein sind die Löhne und Gehälter in Großbritannien etwas niedriger als z.B. in Deutschland. Zumindest teilweise wird dies jedoch durch geringere Steuer- und Sozialversicherungssätze wieder ausgeglichen. Es gibt drei verschiedene Steuersätze von 10%, 22 % und 40 %, nach Einkommen gestaffelt. Wie die Einkommenssteuer werden auch die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung direkt vom Lohn bzw. Gehalt einbehalten, wobei in Großbritannien alle drei Versicherungsarten unter die NI, d.h. die National Insurance fallen, die somit das komplette Sozialversicherungswesen in ihrer Hand hat.
Die Arbeitslosenversicherung ist in Großbritannien nicht einkommensabhängig, sondern sorgt mit festen Sätzen lediglich für eine finanzielle Grundsicherung. Die gesetzlich geregelte wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt maximal 48 Stunden, wobei dem Arbeitnehmer mindestens ein freier Arbeitstag pro Woche zusteht. Gesetzliche Regelungen hinsichtlich Überstunden oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen gibt es hingegen nicht. Die gesetzliche Urlaubsregelung sichert einem Vollzeit-Arbeitnehmer 20 Urlaubstage pro Jahr zu, Teilzeitverträge weisen eine Abstufung entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit auf.
In Großbritannien ist man dazu übergegangen, den Arbeitnehmern, insbesondere Eltern, mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung zuzubilligen, z.B. durch Jahres-Arbeitszeitkonten, Job-Sharing oder auch die vermehrte Einrichtung von Telearbeitsplätzen. Auch die Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt und können je nach Betriebszugehörigkeit bis zu 12 Wochen betragen. Kündigt der Arbeitnehmer, muss er eine Frist von einer Woche einhalten.
Wenn Sie sich für Balkenbetten interessieren, so sollten Sie die Angebote im Netz genau vergleichen. Die Betten sind individuell und einzigartig. Denn schon allein die Maserung des Holzes ist immer anders, so dass selbst bei zwei Betten gleicher Bauart, die mit dem gleichen Holz hergestellt wurden, Unterschiede feststellbar sind. Überzeugen Sie sich selbst davon, wie groß das Angebot bei den Herstellern ist und welche Vorteile Sie durch die Balkenbetten für Ihre Räumlichkeiten und Ihre Gesundheit haben können.
Wer sich für einen Sprachkurs England aussucht, ist gut beraten. Die Sprache wird hier in sehr reiner Form gesprochen und viele Sprachanfänger sind der Meinung, dass sie die Sprache hier sogar am besten verstünden. Es gibt kaum Dialekte und Slangs. Dies gilt allerdings nicht für ganz Großbritannien, wer zum Beispiel nach Schottland oder Wales reist, wird hier viele andere Ausdrücke und Bezeichnungen kennen lernen. Ansonsten ähnelt die Sprache in England schon sehr der Hochsprache, die auch für die schriftliche Kommunikation benutzt wird.
Dass eine gute Verbandssoftware dazugehört, ist unbestritten. Wichtig ist auch, dass die nötigsten Vorgänge damit erledigt werden können, die die Verwaltung betrifft. Doch es gibt auch zusätzliche Leistungen, die eine Verbandssoftware unbedingt parat halten sollte. So zum Beispiel für die Kommunikation mit den Mitgliedern. Es werden Newsletter herausgegeben, die an alle Mitglieder, die diesen bestellt haben, verschickt werden können. Auch die direkte Kommunikation mit den Mitglieder ist hierüber möglich, so dass die Mitglieder der Verbände immer ein Zusammengehörigkeitsgefühl haben können.